ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ziffer 1. Allgemeines

Ziffer 1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

Ziffer 1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

Ziffer 1.3 Kunden sind Käufer oder Mieter. Für Käufer gilt zusätzlich Teil II, für Mieter zusätzlich Teil III dieser Bedingungen.

 

Ziffer 2 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen.

Ziffer 2.1 Mitarbeiter, soweit es sich nicht um Geschäftsführer oder Prokuristen handelt, haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen und sind nicht zur Entgegennahme schriftlicher Angebote befugt. Sie sind insbesondere nicht befugt verbindliche Zusagen oder Zusicherungen über den Vertragsgegenstand oder Liefertermine abzugeben.

Ziffer 2.2 Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den schriftlichen Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Ziffer 2.3 Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend. Der Kunde ist an seine Vertragsangebote 14 Tage gebunden.

Ziffer 2.4 Bei Online Tour Buchungen, über unserer Homepage können Sie Ihre Tour bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren oder umbuchen (gilt NUR für Online Buchungen). Danach bieten wir Ihnen die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung.

Ziffer 2.5 Unsere Touren werden ab erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt, bei nicht erreichen der Mindestteilnehmer wird die Tour abgesagt. Wir halten sich vor, die Touren bei schlechtem Wetter auch kurzfristig abzusagen und diese an einem anderen Tag durchzuführen, der Kunde hat die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung.

Wir behalten sich das Recht vor, Touren zu stornieren. Bei Stornierungen, bis 14 Tagen vorher, hat der Kunde das Recht seine Tour Gebühren zurück zu verlangen oder kostenlos umzubuchen.

Mit der Tour Buchung bietet der Buchende den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigungsmail) durch uns zustande, wenn die Tour Gebühren auf unser Konto eingegangen sind. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Stornierungen können bis 14 Tage vor Tour Beginn kostenlos durchgeführt werden. Danach bieten wir Ihnen die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung.

 

Ziffer 3 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

Ziffer 3.1 Die Nutzung unsere Fahrzeuge erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahr- oder Bedienfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:

Ziffer 3.2 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

Ziffer 3.3 Sollte ein Tourteilnehmer oder ein Eventteilnehmer bei der Einweisung/Erklärung feststellen, dass er das Fahrzeug nicht benutzen will bzw. kann und daher an der gebuchten Tour nicht teilnehmen möchte, bestehen für den Tourteilnehmer keine Ansprüche auf Erstattung.

Ziffer 3.4 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

Ziffer 3.5 Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger dliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

Ziffer 3.6 Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

Ziffer 3.7 Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer 3 entsprechend.

Ziffer 3.8 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Ziffer 3.9 Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

 

Ziffer 4 Zahlungsbedingungen

Ziffer 4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig. Für verlorenen gegangene oder beschädigte Gegenstände haftet der Kunde, wenn dieser der Verursacher ist.

Ziffer 4.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch zum Widerruf etwa vereinbarter Rabatte, Skonti und sonstiger Vergünstigungen befugt. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

Ziffer 4.3 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

Ziffer 4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Ziffer 4.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

Ziffer 4.6 Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbehaltlich der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel werden unter Belastung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und Bankgebühren, ggf. Einzugsspesen angerechnet.

Ziffer 4.7 Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

 

Ziffer 5 Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung

Ziffer 5.1 Leistungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte.

Ziffer 5.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

Ziffer 5.3 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

Ziffer 5.4 Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.

Ziffer 5.5 Im Falle eines Stornos werden dem Vertragspartner folgende Beträge in Rechnung gestellt:

4 Wochen vor Tour-/Eventbeginn = 10 % des Nettoauftragswerts, zzgl. MwSt.

2 Wochen vor Tour-/Eventbeginn = 50 % des Nettoauftragswerts, zzgl. MwSt.

1 Woche vor Tour-/Eventbeginn = 75 % des Nettoauftragswerts, zzgl. MwSt.

Ab 3 Tage vor Tour-/Eventbeginn = 100% des Nettoauftragswerts, zzgl. MwSt

 

Ziffer 6 Geheimhaltung

Ziffer 6.1 Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

 

Ziffer 7 Datenspeicherung / Referenznennung / Nutzungsrechte

Ziffer 7.1 Der Anbieter ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Ziffer 7.2 Der Anbieter ist berechtigt nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages den Vertragspartner als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen.

 

Ziffer 8 Zulassung / Verkehrsflächen / Informationspflicht / Sicherheitshinweis

Ziffer 8.1 Seit dem 25. Juli 2009 kann die Straßenversion I2 (mit einer maximalen Gesamtbreite von 0,7 Metern) bundesein-heitlich zugelassen werden. Das Fahrzeug ist mit einem entsprechenden Straßen-Zulassungs-Kit auszurüsten und bis zur allgemeinen Typgenehmigung noch vom TÜV per Einzelabnahme zu begutachten. Es besteht Haftpflichtversicherungspflicht, das Kennzeichen ist nach hinten gerichtet anzubringen.

Ziffer 8.2 Verkehrsflächen sind Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege. Falls solche nicht vorhanden sind, so darf innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Fahrbahnen gefahren werden. Die Nutzung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist nicht erlaubt.

Ziffer 8.3 Die Geländeversionen X2/X2 Golf und XT dürfen nur auf Privatgelände mit Genehmigung des Eigentümers oder innerhalb von deutschen Bundesländern eingesetzt werden, falls dafür spezielle Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Ausschlusskriterium für diese Fahrzeuge ist die Überschreitung der maximalen Breite von 0,7 Metern.

Ziffer 8.4 Wird Dritten die Nutzung von Fahrzeugen zugänglich gemacht, so ist die / der Dritte über diese Informationen sowie Einschränkungen vor Fahrtbeginn zu unterrichten. Zudem hat der Informationstransfer der Sicherheits-DVD sowie der Bedienungsanleitung zu erfolgen (Vorbeugung von Personen- und Sachschäden).

Ziffer 8.5 Die Teilnahme an einem kostenlosen Fahr- und Sicherheitstraining, welches beim Kauf eines SEGWAYs inklusive ist, wird dringend empfohlen. Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren). Bei einem Rütteln der Plattform und / oder Blinken des roten Displays ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.

 

Ziffer 9 Salvatorische Klausel, Schriftformklausel

Ziffer 9.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.

Ziffer 9.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

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© Manfred Gembries

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